Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1: Allgemeine Klauseln
1.1 Alle Rechtsverhältnisse
zwischen uns und unsere Vertragspartner werden ausschliesslich von diesen
Geschäftsbedingungen beherrscht. Abweichende Bedingungen können nur
durch unsere schriftliche Annahme bewiesen werden.
Eine Bestellung
gilt als ausdrückliche Annahme von vorliegenden Bedingungen.
1.2 Falls wir auftreten in einer Zusammenarbeit zur Lieferung von Werke oder Produkte, gelten ebenfalls die Geschäftsbedingungen von unseren Partnern in dieser Zusammenarbeit, insofern dies im Vertrag erwähnt wird.
1.3. Vertragspartner
gewährleistet uns wegen Ansprüche von Dritten, unmittelbar gegen uns
erhoben, bezüglich von uns am Vertragspartner und von ihm weiter an
Dritte gelieferte Produkte oder Werke, insofern diese Ansprüche dieser
Dritten unsere Haftung gemäss vorliegenden Geschäftsbedingungen überschreiten.
Artikel 2: Angebote und Offerten
2.1. Alle Angaben, erwähnt in unsere Kataloge, Dokumentation und Preislisten, und auch in unsere E-mailbestände und Websites, sowie Massverhältnisse, Volumen, Gewichte, Kapazitäten, Arbeitsritmen und andere technische Spezifizierungen und Preise, können Änderungen unterliegen, sind nicht verbindlich und gelten nicht als Offerte. Wir haften nicht für eventuelle Druckfehler in diese Dokumente.
Gänzliche onder teilweise Übernahme oder Reproduktion unserer Handelsdokumentation, wohl oder nicht in elektronischer Form, sowie unserer Preislisten, Broschüren, Folder, Abbildungen, Tabellen oder technische Daten, ist verboten ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung.
2.2. Unsere Offerten und Angebote können vom Vertragspartner nur durch Schriftstücke bewiesen werden. Sie sind unverbindlich und freibleibend. Sogar nachdem wir eine Offerte schriftlich bindend erklärt haben, kann diese angepasst werden, u.a. im Falle von höhere Gewalt, sowie Änderungen im Geldkurs, Streik, Lock-out usw.
Unsere Offerten
sind streng beschränkt auf den angegebenen Elemente.
Artikel 3 : Anfragen von Offerten und Bestellungen
3.1. Bestellungen und Änderungen daran können vom Vertragspartner nur durch Schriftstücke bewiesen werden.
Verträge kommen nur zustande nach unsere ausdrückliche Annahme der Bestellung.
3.2. Wir tragen keinerlei Untersuchsverpflichtung bezüglich den Erwähnungen in Anfragen von Offerten und Bestellungen. Diese werden immer als korrekt betrachtet bezüglich der Menge und technischen Spezifikationen und werden geachtet die vollständige Wiedergabe zu enthalten des Ziels wofür die Produkte oder Werke bestimmt sind. Falls anwendbar, ist diese Information die Grundlage für die weitere Klassifizierung innerhalb der Richtlinie Druckapparatur (PED 97/23/EC).
Der Vertragspartner muss uns bei der Bestellung aufmerksam machen auf alle besondere Benutzungsumstände sowie feuchte oder staubige Räume, sauere oder salzige Atmosphäre, hohe oder niedrige Temperatur, die Aussetzung an Oberfläche- oder Imprägnierstoffe, wie auch auf das Krimpen, die Oxydation und andere schädliche Folgen die hieraus resultieren.
Wenn der Vertragspartner es nicht schriftlich anders erwähnt, wird davon ausgegangen, dass alle Anfragen von Offerten und Bestellungen bestimmt sind für Räume wo keine Explosionsgefahr bestehen kann (ATEX 100).
3.3. Der Vertragspartner ist gebunden durch die Angaben, aufgenommen in die von ihm zur Verfügung gestellten Zeichnungen oder Modelle die er an der Anfrage von Offerte oder an der Bestellung zugefügt hat.
Artikel 4: Lieferung und Risiko
4.1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Liefertermine lediglich andeutungsweise und unverbindlich.
Die Verspätung einer Lieferung ergibt für den Vertragspartner keinen Anspruch auf Schadenersatz noch ein Recht auf Auflösung des Vertrages.
4.2. Die Lieferung von Güter, sogar falls sie installiert werden, erfolgt ex-works (EXW) Incoterms 2000. Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, muss der Vertragspartner selber den Transport organisieren und bezahlen sowie die Güter versichern. Unsere Intervention bei Transporteure, Versicherer, Zolleinnehmer oder ähnliches ist immer zu halten als begangen im Namen und für Rechnung des Vertragspartners und ohne Verbindlichkeit oder Haftung unserseits. Falls wir selber transportieren, erfolgt dies auf Kosten und auf Risiko des Vertragspartners.
4.3. Wir sind berechtigt, nach schriftlicher Benachrichtigung die Lieferung oder Teillieferung hinauszuschieben und eine Gewährleistung zu fordern für den Preis der schon gelieferten Güter und/oder Werke, sowie der noch zu liefern Güter und/oder Werke. Die Kosten, verbunden an dieser Gewährleistung, bleiben zu Lasten des Vertragspartners.
Mangels Gewährleistung innerhalb des gestellten Termins, sind wir gerechtigt den Vertrag aufzulösen; in diesem Fall ist der Vertragspartner einen Schadenersatz verschuldet.
4.4. Mitgelieferte Anweisungen zur Installation, Intätigkeitsstellung und Benutzung sind vertraulich und nur zu eigenem Gebrauch bestimmt und dürfen weder ganz noch teilweise verbreitet werden. Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
4.5. Die Gefahr bezüglich den Gütern geht auf den Vertragspartner über, sobald die Güter unser Lager verlassen haben, auch wenn es Teillieferungen betrifft oder die Güter von uns installiert werden müssen oder die Versandkosten im Preis einbegriffen sind oder die Güter von uns transportiert werden.
Artikel 5 : Eigentumsvorbehalt
5.1. Alle von uns im Rahmen des Vertrages gelieferten Güter bleiben unser Eigentum bis der Preis vollständig gezahlt worden ist.
5.2. Falls es Anweisungen gibt, dass der Vertragspartner nicht zahlen wird, sind wir gerechtigt ohne Mahnung oder richterliches Einschreiten sofort die gelieferten Güter auf Kosten des Käufers zu demontieren und zurückzuholen. Der Vertragspartner ermächtigt uns unwiderruflich den Raum zu betreten, wo diese Güter sich befinden.
Artikel 6 : Preis und Zahlung
6.1. All unsere Preise sind netto ab unsere Lager, ohne Verpackungskosten oder Kosten für Zertifikate die vom Vertragspartner verlangt werden, und alle Kosten und Steuer sind zu Lasten des Vertragspartners.
Alle aufgegebenen Preise können ohne Bericht geändert werden im Falle der Erhöhung von preisbestimmenden Elemente, sowie Rohstoffpreise, Gehälter oder Sozialabgaben.
6.2. Bei Bestellung von geringeren Mengen als in der Anfrage der Offerte erwähnt, wird das Recht vorbehalten den angebotenen Preis diesbezüglich anzupassen.
Für Produkte, produziert gemäss Spezifikation des Vertragspartners, behalten wir uns immer eine Anzahlsspanne von 10% in plus oder minus vor.
Für Bestellungen eines Wertes, geringer als 250,00 EUR (exkl. MWS), wird 15,00 EUR (exkl. MWS) als Beitrag für Behandlungskosten angerechnet werden.
6.3. Alle Rechnungen sind auf unserem Gesellschaftssitz oder auf unserem Bankkonto zu zahlen innerhalb von 30 Tage nach Rechnungsdatum, ohne Abzug von Rabatt. Zahlungen werden der ältesten Forderung oder der ältesten Rechnung angerechnet.
Mangels rechtzeitiger Zahlung ist von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung ein Schadenersatz von 15% des offenstehendes Rechnungsbetrages inklusiv MWS verschuldet, mit einem Minimum von 50,00 EUR, sowie Zinsen in Höhe von 1 % monatlich ab Rechnungsdatum.
6.4. Im Falle der Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag werden von Rechts wegen und ohne Mahnung alle offenstehende Rechnungen sofort fällig und verfallen alle Zahlungsfristen und Rabatte. Die Annahme von Schecks oder Handelswechsel bewirkt keine Novation.
Der Vertragspartner verzichtet auf sein eventuelles Recht auf Aufrechnung und/oder Retention.
Artikel 7: Mitteilung von Beschwerden
7.1. Beschwerden anlässlich der Orderbestätigungen und Rechnungen müssen spätestens 8 Tage nach Empfang der betreffenden Dokumente schriftlich vom Vertragspartner eingereicht werden. Der Vertragspartner muss die gelieferte Werke und/oder die empfangene Güter unmittelbar bei der Lieferung oder der Empfangnahme auf Mängel und Manko untersuchen. Im Falle eines Manko oder eines sichtbaren Mangels muss der Vertragspartner unmittelbar nach Lieferung oder Empfangnahme schriftlich protestieren. Für verborgene Mängel gilt einen Termin von 8 Tage ab der Feststellung der verborgenen Mängel. Nicht rechtzeitige und/oder nicht schriftliche Beschwerden haben Rechtsverlust zur Folge. Das Loslösen, Bearbeiten, Verarbeiten, Einbauen, Verhandeln, Ändern oder Reparieren usw. der gelieferten Güter macht jede Beschwerde unzulässig.
Artikel 8 : Haftung
8.1. Wir haften nur für unseren Vorsatz oder groben Fehler, auch wenn bestimmte Produkte oder Gruppen von Produkte wegen einem verborgenen Mangel zurückgerufen werden müssen.
8.2. Der Umfang unserer Haftung ist beschränkt auf Zurücknahme und Ersetzung der Güter oder deren Kreditierung, je nach unsere Wahl. Jede andere Beschädigung, sowie Körperverletzungen und/oder Stilllegungsschaden und/oder Schaden an anderen Gütern, ist immer ausgeschlossen. Anderer Schaden dann den wofür wir versichert sind, oder gemäss den in der Branche geltenden Bräuche billigerweise versichert hätten sein sollen, ist ebenfalls ausgeschlossen. Bevor sich auf unserer Haftung berufen zu können, muss der Vertragspartner beweisen, dass die bestrittene Güter oder Werke unbrauchbar sind.
Artikel 9 : Auflösung
9.1. Wir nehmen keine Rücksendungen an ohne vorherige schriftliche Zustimmung. Angenommene Rücksendungen müssen franko zurückgeschickt werden. Annulation einer Bestellung ist nur möglich für unbeschädigte Bestandsartikel in origineller Verpackung, falls der Vertragspartner die Zurücknahmekosten zahlt die mindestens 25 % des totalen Rechnungswert mit einem Minimum von 12,50 EURO betragen. Artikel auf Mass oder Artikel die nicht aus dem Bestand kommen, können nicht zurückgenommen oder annuliert werden.
9.2. Wir sind berechtigt, ohne Aufforderung oder Mahnung und von Rechts wegen einen Vertrag aufzulösen, sogar wenn die Güter schon völlig oder teilsweise versendet wurden, falls Abnahmen oder Teilabnahmen nicht am Fälligkeitstag geschehen und/oder gezahlt werden, oder falls unser Vertrauen in die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners durch egal welche Umstände erschüttert wird. In diesem Fall haben wir Recht auf vollständiger Schadenersatz für die nicht-gelieferten oder nicht-abgenommenen Mengen.
9.3. Falls Ereignisse ohne unseren Willen die Ausführung unserer Verbindlichkeiten unmöglich machen würden oder ausserordentlich erschweren würden, sind wir berechtigt den Vertrag einseitig per schriftliche Nachricht aufzulösen, ohne dafür Schadenersatz verschuldet zu sein.
Artikel 10: Verjährung
10.1. Alle Rechtsansprüche des Vertragspartners uns gegenüber verjähren nach einem Termin von sechs Monate ab dem Entstehen des Anspruches.
Artikel 11: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
11.1. Auf alle Verträge ist ausschliesslich das belgische Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des in Wien abgeschlossenen Vertrages der Vereinigten Nationen vom 11.04.1980 (CISG) wird ausgeschlossen.
- Alle Streitigkeiten können je nach unserer Wahl am Gericht, befugt für eine von unseren Niederlassungsorte oder für den Sitz des Vertragspartners, eingeleitet werden.
- Im Falle eines Streitigkeits fallen alle unsere Kosten, sowie Gerichtskosten, Kosten eines Sachverständigers, Anwaltskosten, zur Last der Gegenpartei.